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06.02.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Anfertigen von technischen Zeichnungen (Technische(r) Zeichner/-in)

Laufende Nr
322
SYS_1
06
SYS_2
06.02
SYS_3
06.02.01
SYS_4
06.02.01.10
ORGEINHEIT
Produktentwicklung
UNB
Forschung und Entwicklung
AUFGFAM
Konstruktion
ERAAA
Anfertigen von technischen Zeichnungen (Technische(r) Zeichner/-in)
Tarifgebiet
Nordrhein-Westfalen
BAY
BER
BRB
BW
Mitte
NRW
EG 9
NS
NV
SAC
SAH

EA

Teilaufgaben

Ausführliche Beschreibung

Anfertigen von technischen Zeichnungen

Maßstabs- und fertigungsgerechte Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen oder Schaltpläne nach ausreichend detaillierten konstruktiven Vorgaben (z.B. Skizzen, Entwürfe) anfertigen und mit zuständigen Stellen abstimmen. Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen etc. mit überschaubaren Geometrien bzw. Abläufen erstellen und auf Plausibilität prüfen. Ggf. konstruktive Änderungen nach eindeutigen Vorgaben ausführen, Detailpunkte konstruieren. Gängige Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben festlegen und an Hand von technischen Unterlagen auswählen. Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme an Hand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen.

Erstellen von technischen Listen

Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabe technische Listen (Freigaben, Änderungslisten, Stücklisten etc.) nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen.

Durchführen von Berechnungen

Fachbezogene technische Berechnungen mit elementaren Formeln durchführen (z.B. Volumina, Gewichte, Hebelübersetzungen, Materialausnutzung).

BBG

StufePunkte
1.1.Arbeitskenntnisse
1.2.Fachkenntnisse
Wegen Umsetzung von konstruktiven Vorgaben in technische Zeichnungen und Erstellung weiterer Unterlagen, wie z.B. Stücklisten, abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zum/zur Technischen Zeichner/-in, z.B. Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik oder Elektrotechnik.
858
1.3.Berufserfahrungen
Zum sicheren Beherrschen des Anfertigens von Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen (insbesondere bei Schnitten, Durchdringungen und Projektionen) sowie der Erstellung von Stücklisten nach dem betrieblichen Teilestammdatensystem bis zu drei Jahre ausreichend.
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2.Handlungs- und Entscheidungsspielraum
Die Arbeitsausführung erfolgt nach Arbeitsauftrag, in dem die Arbeitsausführung weitgehend vorgeschrieben ist. Somit besteht nur ein gewisser Spielraum.
210
3.Kooperation
Rücksprachen zu technischen Details erfordern regelmäßigen Informationsaustausch und Zusammenarbeit. Erforderliche Abstimmungen kommen gelegentlich vor.
310
4.Mitarbeiterführung
Kein Führen erforderlich.
10
Punkte Gesamt84