06.02.01.10 (Nordrhein-Westfalen) Anfertigen von technischen Zeichnungen (Technische(r) Zeichner/-in)
- Laufende Nr
- 322
- SYS_1
- 06
- SYS_2
- 06.02
- SYS_3
- 06.02.01
- SYS_4
- 06.02.01.10
- ORGEINHEIT
- Produktentwicklung
- UNB
- Forschung und Entwicklung
- AUFGFAM
- Konstruktion
- ERAAA
- Anfertigen von technischen Zeichnungen (Technische(r) Zeichner/-in)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 9
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Anfertigen von technischen Zeichnungen
Maßstabs- und fertigungsgerechte Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen oder Schaltpläne nach ausreichend detaillierten konstruktiven Vorgaben (z.B. Skizzen, Entwürfe) anfertigen und mit zuständigen Stellen abstimmen. Ansichten, Schnitte, Abwicklungen, Durchdringungen, Projektionen etc. mit überschaubaren Geometrien bzw. Abläufen erstellen und auf Plausibilität prüfen. Ggf. konstruktive Änderungen nach eindeutigen Vorgaben ausführen, Detailpunkte konstruieren. Gängige Bauteile und Halbzeuge nach Vorgaben festlegen und an Hand von technischen Unterlagen auswählen. Tabellen, zeichnerische Darstellungen, Diagramme an Hand von Vorlagen, Zahlenangaben in übersichtlicher Form darstellen.
Erstellen von technischen Listen
Im Rahmen der oben beschriebenen Aufgabe technische Listen (Freigaben, Änderungslisten, Stücklisten etc.) nach Vorgaben und Nummernsystem zusammenstellen, Nummernsystem ergänzen.
Durchführen von Berechnungen
Fachbezogene technische Berechnungen mit elementaren Formeln durchführen (z.B. Volumina, Gewichte, Hebelübersetzungen, Materialausnutzung).
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen Umsetzung von konstruktiven Vorgaben in technische Zeichnungen und Erstellung weiterer Unterlagen, wie z.B. Stücklisten, abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zum/zur Technischen Zeichner/-in, z.B. Fachrichtung Maschinen- und Anlagentechnik oder Elektrotechnik. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Zum sicheren Beherrschen des Anfertigens von Teil-, Zusammenbau- und Anordnungszeichnungen (insbesondere bei Schnitten, Durchdringungen und Projektionen) sowie der Erstellung von Stücklisten nach dem betrieblichen Teilestammdatensystem bis zu drei Jahre ausreichend. | 1 | 6 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Die Arbeitsausführung erfolgt nach Arbeitsauftrag, in dem die Arbeitsausführung weitgehend vorgeschrieben ist. Somit besteht nur ein gewisser Spielraum. | 2 | 10 |
| 3. | Kooperation Rücksprachen zu technischen Details erfordern regelmäßigen Informationsaustausch und Zusammenarbeit. Erforderliche Abstimmungen kommen gelegentlich vor. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 84 |